Von Margarita Votteler, erfahrene C1-Prüferin seit 2009
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Die mündliche DSH ist kürzer, als die meisten erwarten. In der Musterprüfungsordnung der Hochschulrektorenkonferenz stehen zwei Zahlen: 20 Minuten Vorbereitung, höchstens 20 Minuten Prüfung. Alles, was du zeigen kannst, muss in die zweite Zahl passen. Deshalb gehe ich diese Minuten hier der Reihe nach durch.
20 Minuten Vorbereitung, allein mit einem Wörterbuch
Vor der Prüfung bekommst du eine Vorlage: einen kurzen, nicht zu komplexen Text, ein Schaubild oder eine Grafik, manchmal beides. Dafür hast du 20 Minuten. Erlaubt ist ein einsprachiges deutsches Wörterbuch. Elektronische Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Diese Zeit reicht nicht, um Sätze auszuformulieren. Sie reicht für eine Gliederung: Was ist die Kernaussage, welche zwei oder drei Punkte trägst du vor, wo stehst du selbst. Wer in der Vorbereitung ganze Sätze aufschreibt, liest sie später ab. Genau das ist nicht gewollt: Die Universität Göttingen schreibt ausdrücklich, dass du in der Prüfung keinen zusammenhängenden Text vorlesen darfst. Und die Musterordnung bewertet die Selbständigkeit deiner Aussagen.
Höchstens fünf Minuten Vortrag
Teil 1 ist ein Kurzvortrag, in der Musterordnung "möglichst darstellender Art", höchstens fünf Minuten lang. Du fasst zusammen, beschreibst, ordnest ein.
Fünf Minuten sind wenig. Ein typischer Fehler in diesem Teil ist deshalb kein Sprachfehler, sondern ein Zeitfehler: eine lange Hinführung, und dann bricht die Zeit die Darstellung ab. Sag in den ersten zwei Sätzen, worum es in der Vorlage geht und wie du vorgehst. Damit ist deine Gliederung angekündigt, und der Prüfende kann dir folgen.
Für Grafiken gilt ein eigener Punkt. Beschreiben allein erfüllt die Aufgabe nicht. Gefordert sind auch Vergleichen, Begründen und Bewerten. Eine Grafik, deren Zahlen nur der Reihe nach vorgetragen werden, bleibt unter dem, was die Aufgabe verlangt.
Höchstens 15 Minuten Gespräch
Teil 2 ist das Gespräch, höchstens 15 Minuten. Es ist immer eine Einzelprüfung. Gruppenprüfungen sind nach der Musterordnung unzulässig, und in der Regel sitzen zwei Prüfende im Raum.
Für diesen Teil lohnt es sich zu wissen, wonach bewertet wird. Die Musterordnung nennt vier Kriterien:
- inhaltliche Angemessenheit, Verständlichkeit und Selbständigkeit der Aussagen
- Gesprächsverhalten
- sprachliche Korrektheit und lexikalische Differenziertheit
- Aussprache und Intonation
Zwei davon lies bitte genau. "Selbständigkeit" heißt: eigener Standpunkt, eigene Formulierung. Wer Sätze aus der Vorlage übernimmt oder die Frage der Prüfenden nur mit anderen Wörtern wiederholt, verliert hier, auch bei fehlerfreier Grammatik. Und "Gesprächsverhalten" ist ein eigenes Kriterium. Schweigen ist damit kein neutrales Verhalten, sondern eine leere Spalte im Bogen. Ein Satz mit einem Kasusfehler bringt dir mehr als kein Satz.
Die mündliche rettet die schriftliche nicht
Ein Satz kursiert in vielen Ratgebern: eine starke mündliche Prüfung könne ein knappes schriftliches Ergebnis ausgleichen. Das stimmt nicht.
Die Stufe muss in beiden Teilprüfungen einzeln erreicht werden, schriftlich und mündlich. Das Gesamtergebnis richtet sich nach dem schwächeren Teil. DSH-1 gibt es ab 57 Prozent, DSH-2 ab 67 Prozent, DSH-3 ab 82 Prozent. Wer schriftlich 80 Prozent hat und mündlich 60, bekommt DSH-1, nicht DSH-2. Die mündliche Prüfung ist keine zweite Chance auf denselben Punktestand, sondern eine zweite Hürde derselben Höhe.
Was deine Hochschule anders regelt
Die DSH ist nicht bundesweit standardisiert. Jede Hochschule prüft nach ihrer eigenen Ordnung im Rahmen der Musterordnung. Unterschiedlich sind je nach Ort: die Schwelle, ab der du überhaupt zur mündlichen Prüfung eingeladen wirst, die Aufteilung der Minuten zwischen Vortrag und Gespräch, das Punktesystem und die Gewichtung der beiden Teile.
Lies deshalb die Prüfungsordnung deiner Hochschule, bevor du dich auf Zahlen aus einem Ratgeber verlässt, auch auf meine. Die Musterordnung gibt den Rahmen. Deine Hochschule gibt die Regeln, die an deinem Prüfungstag gelten.
Womit du diese Minuten übst
Nimm einen kurzen Sachtext oder eine Grafik, stell den Timer auf 20 Minuten und schreib nur Stichpunkte. Dann sprich fünf Minuten frei, ohne abzulesen, und nimm dich dabei auf. Beim Abhören achtest du auf drei Dinge: Hast du die Vorlage verarbeitet oder nur wiedergegeben? Hast du deine Gliederung angesagt und dann auch eingehalten? An welcher Stelle bist du in einfache Hauptsätze zurückgefallen?
Die Sprachhandlungen aus der Musterordnung sind gleichzeitig deine Übungsliste: Darstellen, Zusammenfassen, Vergleichen, Begründen, Bewerten, Stellung nehmen. Wenn du zu jeder ein paar Redemittel sicher abrufen kannst, tragen sie dich durch die 15 Minuten Gespräch.
Für den schriftlichen Teil kannst du deine Texte im Prüfungs-Agenten einschätzen lassen, geeicht an den DSH-Kriterien. Für die mündliche Prüfung hilft dir das nicht: Aussprache und Gesprächsverhalten kann ein Textwerkzeug nicht beurteilen. Dafür brauchst du jemanden, der dir zuhört.
Wie der schriftliche Teil bewertet wird, steht in DSH Textproduktion: Aufbau, Bewertung und häufige Fehler. Was gilt, wenn es nicht gereicht hat, steht in DSH nicht bestanden: Wie oft darfst du wiederholen?.
GermanExam.pro ist ein unabhängiges Lernwerkzeug und steht in keiner Verbindung zu DSH-Prüfungsstellen. Zeiten, Kriterien und Prozentwerte stammen aus der Musterprüfungsordnung DSH der Hochschulrektorenkonferenz (2019). Verbindlich ist immer die Prüfungsordnung deiner Hochschule.
