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KI-Leitlinie für Sprachschulen: In 7 Schritten zur eigenen Richtlinie (mit Muster)

Von Margarita Votteler, C1-Prüferin seit 2009 · 30. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

Rechtsstand dieses Artikels: 30. Juli 2026. Seit dem 27. Juli 2026 ist Art. 4 KI-VO eine Bemühens-Pflicht (Digital Omnibus) — kein garantiertes Niveau, kein Zertifikat vorgeschrieben, Dokumentation ja. Die aktuelle Einordnung steht auf der Startseite unter „Rechtsstand".

„Wir schulen unsere Leute schon" hast du vielleicht gerade selbst gedacht. Die eigentliche Frage im Audit lautet aber nicht „habt ihr geschult", sondern „habt ihr eine Regel, an die sich alle halten". Und die steht selten irgendwo aufgeschrieben.

Eine KI-Leitlinie ist ein kurzes internes Regelwerk, meist ein bis zwei Seiten: Wer darf welche KI-Tools wofür nutzen, welche Daten dürfen nie hinein, wer ist Ansprechperson, wie wird geschult und dokumentiert. Sieben Bausteine reichen für eine vollständige, praxistaugliche Leitlinie. Unten stehen sie als konkrete Schritte, dazu gibt es eine fertige Word-Vorlage zum Ausfüllen.

Warum sich das lohnt

Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verlangt KI-Kompetenz, nicht ausdrücklich eine Leitlinie. In der Praxis ist die Leitlinie trotzdem das Dokument, das im Ernstfall am meisten zeigt: Sie belegt, dass eure Schule sich systematisch mit dem Thema auseinandergesetzt hat, statt nur zu reagieren. Ein Auditor, eine neue Lehrkraft oder eine besorgte Teilnehmerfrage lassen sich alle mit demselben Satz beantworten: „Schau in unsere KI-Leitlinie."

Ohne Leitlinie entscheidet jede Lehrkraft für sich, was erlaubt ist. Genau so entstehen die Datenschutzfälle, die vermeidbar gewesen wären — die typischen stehen in der Datenschutz-Ampel.

Die 7 Schritte

  1. Zweck und Geltungsbereich festlegen. Für wen gilt die Leitlinie: nur Lehrkräfte, oder auch Verwaltung und Honorarkräfte? Kurze Empfehlung: alle.
  2. Eine verantwortliche Person benennen. Jemand, an den Fragen und Zweifelsfälle gehen. Schulleitung oder eine benannte KI-Beauftragte.
  3. Eine Datenschutz-Ampel aufstellen. Grün (unbedenklich), Gelb (nur anonymisiert), Rot (nie) — konkret an eurem Schulalltag festgemacht, nicht abstrakt.
  4. Erlaubte Nutzung konkret beschreiben. Nicht „KI ist erlaubt", sondern: wofür genau, welche Tools, mit welchem Konto (privat oder Schul-Zugang mit Auftragsverarbeitungsvertrag).
  5. Verbotene Nutzung klar benennen. Die Fälle, die niemand vergisst, wenn sie schwarz auf weiß stehen: automatisierte Endnoten, rote Daten in offenen Tools.
  6. Schulung und Nachweis verankern. Welche Schulung, wie oft, wo das Register geführt wird.
  7. Gültigkeit und jährliche Aktualisierung festschreiben. Ein Datum im Dokument macht aus einer guten Absicht eine Routine.

Noch keine Leitlinie? Normal.

Die meisten Sprachschulen haben aktuell keine — das sehe ich in jeder Schulung, wenn ich danach frage. Der Aufwand ist kleiner als gedacht: Mit einer Vorlage ausfüllen statt neu schreiben dauert in der Regel unter einer Stunde. Zwei Dinge noch aus der Praxis: Eine mündliche Absprache im Kollegium hilft im Alltag, zählt als Nachweis aber nicht, weil niemand von außen prüfen kann, seit wann sie gilt. Und sobald ihr besondere Datenkategorien verarbeitet (etwa Aufenthaltsstatus in Integrationskursen), lasst die fertige Fassung einmal juristisch gegenlesen.

Die Vorlage

Die sieben Schritte gibt es als fertige Muster-KI-Leitlinie im Word-Format: Platzhalter zum Ausfüllen (Schulname, Ansprechperson, Datum), Datenschutz-Ampel eingebaut. Trag dich auf die Warteliste von KI-DaF ein, dann landet die Vorlage in deinem Postfach.


Einordnung für die Praxis, keine Rechtsberatung. Stand: 26. August 2026.