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KI-Kompetenz-Nachweis: Was im Audit wirklich zählt (Checkliste)

Von Margarita Votteler, C1-Prüferin seit 2009 · 30. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Rechtsstand dieses Artikels: 30. Juli 2026. Seit dem 27. Juli 2026 ist Art. 4 KI-VO eine Bemühens-Pflicht (Digital Omnibus) — kein garantiertes Niveau, kein Zertifikat vorgeschrieben, Dokumentation ja. Die aktuelle Einordnung steht auf der Startseite unter „Rechtsstand".

Stell dir vor, eine Aufsichtsbehörde fragt morgen bei deiner Schule nach: „Zeigen Sie uns Ihren Nachweis der KI-Kompetenz." Was legst du auf den Tisch?

Wenn die Antwort „gute Frage" lautet, bist du in Gesellschaft. Ein belastbarer Nachweis besteht aus vier Teilen: einem Schulungsregister (wer, wann, was, welches Ergebnis), personenbezogenen Zertifikaten, einer schriftlichen KI-Leitlinie und einem Auffrischungsplan. Fehlt einer der vier Bausteine, ist der Nachweis lückenhaft, selbst wenn tatsächlich geschult wurde.

Zur Einordnung: Der Digital Omnibus hat Artikel 4 im Juli 2026 weicher gefasst („fördern" statt „sicherstellen"). Für diese Liste ändert das fast nichts. Dokumentierte, rollenbezogene, aktuelle Maßnahmen sind genau das, was die Aufsicht — in Deutschland die Bundesnetzagentur — sehen will, und BAMF-Träger müssen ohnehin weiter sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden geschult sind.

Die Checkliste

Schulungsregister

  • Liste aller Personen, die mit KI arbeiten (inkl. Honorarkräfte und Verwaltung)
  • Je Person: Datum, Kursinhalt, Testergebnis
  • Regelmäßig aktualisiert, nicht nur einmalig erstellt

Zertifikate

  • Ein Dokument pro Person, nicht nur eine Teilnehmerliste
  • Enthält Name, Inhalte, Umfang, Datum, Ergebnis
  • Aufbewahrt an einem Ort, den mehr als eine Person findet

KI-Leitlinie

  • Schriftlich, mit Datum und verantwortlicher Person
  • Regelt erlaubte und verbotene Nutzung konkret
  • Jährlich überprüft (das Datum der nächsten Prüfung steht drin)

Auffrischung

  • Turnus festgelegt (empfohlen: jährlich)
  • Neue Tools und Rechtsänderungen werden eingepflegt
  • Auch hier: pro Person dokumentiert, nicht pauschal

Wie ein Audit in der Praxis abläuft

Realistisch geht es nicht um eine Razzia, sondern um eine Anfrage im Anlassfall: nach einer Beschwerde, einem Vorfall, einer Routineprüfung. Die Behörde will in wenigen Minuten sehen, wer betroffen war, ob geschult wurde und ob es belegt ist. Ein sauberes Register beantwortet das in einem Blick. Ohne Register beginnt stattdessen eine Rekonstruktion aus E-Mails und Erinnerungen, und die dauert Wochen.

Die drei häufigsten Lücken

Honorarkräfte fehlen im Register, obwohl die Verantwortung sie einschließt (warum, steht hier). Die Verwaltung wird übersehen, weil „KI-Schulung" gedanklich nur bei Lehrkräften ankommt — dabei sitzt dort das größte Datenrisiko. Und die Auffrischung wird schlicht vergessen, weil die Erstschulung als erledigt abgehakt wurde. Tools und Rechtslage veralten aber schneller als der übliche Zwölf-Monats-Rhythmus; allein 2026 wurde Artikel 4 selbst umgeschrieben.

Noch zwei Fragen, die mir in Schulungen regelmäßig gestellt werden: Ein Sammelzertifikat für die ganze Belegschaft reicht nicht, ein Auditor will jede Person individuell nachweisbar sehen. Und wer den Abschlusstest nicht besteht, braucht eine Wiederholung, bevor er im Register als erledigt markiert wird.

Wenn du Register, Zertifikate und Auffrischung nicht von Hand pflegen willst: Die KI-DaF-Mitgliedschaft erzeugt diesen Nachweis nebenbei. Geschult wird laufend, dokumentiert wird automatisch.


Einordnung für die Praxis, keine Rechtsberatung. Stand: 26. August 2026, Digital-Omnibus-Verordnung berücksichtigt.