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Kostenloses Werkzeug · DSH

DSH-Ergebnis berechnen

Trag deine Punkte ein und sieh, welche DSH-Stufe du nach der Regel deiner Hochschule erreichst.

Der Rahmen ist bundesweit gleich: schriftlich Hörverstehen, Leseverstehen, Wissenschaftssprachliche Strukturen und Textproduktion im Verhältnis 2 : 2 : 1 : 2, Stufen ab 57, 67 und 82 Prozent, und die Grenze muss in der schriftlichen und der mündlichen Prüfung einzeln erreicht sein. Was je Hochschule abweicht, zeigt die Karte unter deiner Auswahl: Punkteskala, Zusatzregeln, Zugang – jeweils mit Quelle und Stand.

Was der Rechner nicht kann

  • Er ersetzt kein Zeugnis. Es zählt, was deine Hochschule feststellt. Bitte bestätige dein Ergebnis und besonders knappe Werte dort.
  • Er rechnet nur für Hochschulen, deren Prüfungsordnung oder Bewertungsunterlagen wir gelesen haben (Stand 24.09.2026). Für alle anderen sagt er ehrlich: bitte bei der Hochschule erfragen.
  • Er prüft die Gesamtgrenzen der Rahmenordnung. Mindestpunkte je Teil oder eine eigene Rundung legt jede Hochschule selbst fest.

Besonderheiten einzelner Hochschulen

Diese Regeln stehen in den Unterlagen der Hochschulen (Stand 24.09.2026). Ändern kann sie nur die Hochschule.

HochschuleBesonderheit
Freie Universität BerlinDSH-1 gibt an der FU nur eine befristete Einschreibung für zwei Semester; Deutsche Philologie und MA Deutschsprachige Literatur verlangen DSH-3
Goethe-Universität FrankfurtMedizin und Zahnmedizin verlangen DSH-3
LMU München (DSH über den DKFA e.V.)einsprachiges Wörterbuch selbst mitbringen
Universität BonnMaster of Education verlangt DSH-3; zwei Wiederholungen, auch zur Verbesserung
Universität HeidelbergMaster Germanistik im Kulturvergleich verlangt mindestens 78 %; Germanistik, Jura, Konferenzdolmetschen können mehr als DSH-2 verlangen
Universität Leipzig (Studienkolleg Sachsen)Wiederholung frühestens nach 3 Monaten, höchstens zweimal
Universität Mainz (ISSK)eine in der nötigen Stufe bestandene DSH kann nicht wiederholt werden
Universität MünsterMedizin und Zahnmedizin verlangen DSH-3; nur eine Wiederholung, frühestens nach 2 Monaten

Häufige Fragen

Ab wie viel Prozent ist die DSH bestanden?

Nach der Musterprüfungsordnung 2025 (§ 5 Abs. 6) wird DSH-1 ab 57 %, DSH-2 ab 67 % und DSH-3 ab 82 % vergeben – in der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung jeweils einzeln. Unter 57 % vergibt die Ordnung keine Stufe. Als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit gilt mindestens DSH-2.

Kann ich eine schwache mündliche Prüfung durch die schriftliche ausgleichen?

Nein. Schriftlich und mündlich werden getrennt gewertet, das Gesamtergebnis ist die schwächere der beiden Stufen. Für DSH-2 brauchst du in beiden Prüfungen mindestens 67 %.

Wie werden die Teile der schriftlichen Prüfung gewichtet?

Hörverstehen, Leseverstehen, Wissenschaftssprachliche Strukturen und Textproduktion zählen im Verhältnis 2 : 2 : 1 : 2 (Musterprüfungsordnung 2025, § 5 Abs. 3). Leseverstehen und Wissenschaftssprachliche Strukturen bilden eine gemeinsame Teilprüfung, werden aber getrennt gewichtet.

Reicht DSH-2 für jedes Studium?

DSH-2 gilt als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit. Hochschulen dürfen für einzelne Studiengänge aber mehr (DSH-3) oder weniger (DSH-1) verlangen. In den Karten stehen belegte Beispiele, etwa DSH-3 für Medizin und Zahnmedizin in Frankfurt und Münster. Maßgeblich ist immer die Zulassungsordnung deines Studiengangs.

Ist das Ergebnis des Rechners amtlich?

Nein. Der Rechner wendet die Regeln an, die in den Prüfungsordnungen stehen. Das Ergebnis auf deinem Zeugnis bestimmt allein deine Hochschule. Bitte bestätige knappe Ergebnisse und Sonderregeln dort.

Meine Hochschule fehlt. Was nun?

Für Hochschulen ohne geprüfte Prüfungsordnung geben wir kein Ergebnis aus, weil Punkteskala, Rundung und Zusatzregeln dort abweichen können. Frag bei der Hochschule nach der gültigen Ordnung.

Quelle der Regeln

Die bundesweiten Regeln stammen aus der DSH-Musterprüfungsordnung 2025 der Hochschulrektorenkonferenz (Anlage 1 der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium, Fassung HRK 04.11.2025 / KMK 27.11.2025), § 5. Die Angaben je Hochschule stammen aus deren eigenen Prüfungsordnungen und Bewertungsunterlagen; die Quellen stehen in der Karte der jeweiligen Hochschule.

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